AGB
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der
Walter Binde Optik GmbH & Co. KG
1. Allgemeine Bestimmungen
Die nachstehenden Bedingungen werden sämtlichen Lieferungen und Leistungen zugrunde gelegt. Anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Abweichungen oder mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn Sie entweder zwingendem Recht entsprechen oder von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Der Vertrag bleibt auch im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragspartnern im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am besten gerecht werden, ohne dass dadurch der Vertragsinhalt wesentlich geändert wird. Das gleiche gilt, falls es an einer ausdrücklichen Regelung für einen regelungsbedürftigen Sachverhalt fehlt. Stellt das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei dar, so ist dieser unwirksam.
2. Vertrag und Umfang der Leistung
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Fehlt eine schriftliche Bestätigung, wird diese durch die erteilte Rechnung oder Lieferschein ersetzt. Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistung ist allein unsere schriftliche Bestätigung. Katalogangaben, Abbildungen, Produktbeschreibungen, etc. sind lediglich als annähernd zu betrachten. Unwesentliche und/oder handelsübliche Abweichungen, wie z. B. auch solche im Rahmen der ständigen Produktverbesserung, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk Minden ausschließlich Verpackung zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen, bei Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto. Die Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. Bei Verträgen mit Unternehmern können wir bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB verlangen. Kommt der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Zahlung in Verzug oder gehen Schecks oder Wechsel zu Protest oder entfallen die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegen ihn zur sofortigen Zahlung fällig. Dies gilt auch für ursprünglich gestundete Rechnungen sowie später fällige Wechsel oder Schecks. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden nach Vertragsabschluss erheblich oder wird eine bereits bestehende Kreditunwürdigkeit erst nach Vertragsabschluss erkennbar, sind wir berechtigt, die noch nicht ausgeführten Lieferungen zu verweigern bzw. angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn die Gegenleistung gefährdet ist. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kommt für ihn nur insoweit in Betracht, als es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Lieferung
Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss und können verbindlich nur schriftlich vereinbart werden. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Käufer erforderliche und/oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterläßt oder die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält. Entsprechendes gilt bei Maßnahmen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, z. B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel, etc. Auch vom Kunden veranlaßte Änderungen der zu liefernden Ware führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Bei einer länger andauernden Nichtverfügbarkeit der Leistung behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor.
5. Versand und Gefahrübergang
Bei Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache auf den Kunden über, wenn die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die Versandart, der Transportweg, etc. in unserem Ermessen. Kosten für abweichende Kundenwünsche gehen zu dessen Lasten. Eine zusätzliche Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf Anordnung und Kosten des Kunden. Bitte beachten: Unfreie Pakete und Päckchen werden von der Firma Binde-Optik GmbH & Co. KG nicht angenommen.
6. Sachmängelhaftung
Für die Verjährung von Ansprüchen wegen Sachmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Liegen Mängel vor, kann der Kunde primär Nacherfüllung gemäß § 439 BGB verlangen. Wir sind berechtigt, zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache zu wählen. Bitte beachten: Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf zweimaliger Nacherfüllung beschränkt, wobei die Firma Binde-Optik GmbH & Co. KG Kenntnis von der Nacherfüllung haben muss. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung, besteht ein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßem Gebrauch, mangelnder Pflege, etc. entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Bearbeitungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz, sofern der Kunde Ansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, auf Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen. Wird uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet, haften wir nur auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, scheidet aus, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer von uns begangenen fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten gilt der Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, wobei er seine Forderung aus der Weiterveräußerung bereits jetzt an uns abtritt. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Einwirkungen Dritter auf diese Waren, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich mitzuteilen. Die Befugnis zur Weiterveräußerung kann von uns widerrufen werden, falls der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, eingeräumte Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, soweit deren Wert unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
8. Rückgriff des Unternehmers
Verkauft der Kunde die neu hergestellte Ware im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiter und musste er diese Ware als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder minderte der Verbraucher den Kaufpreis, so bedarf es für die Geltendmachung der Mängelansprüche des Kunden uns gegenüber keiner Fristsetzung. Der Kunde kann in dem Fall von uns Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits bei Übergang der Gefahr auf den Kunden vorhanden war. Im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
9. Abschließende Bestimmungen
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort. Erfüllungsort ist Minden/Westfalen. Auf alle Verträge findet deutsches Recht Anwendung. „Verbraucher" im Sinne dieser Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die das Geschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Sitz der KG: Minden, HRA 3533 Bad Oeynhausen
Pers. Haftende Gesellschafterin: Binde – Beteiligungs - GmbH Minden, HRB 5095 Bad Oeynhausen, Geschäftsführer: Jörn Binde, Walter Koenemann
Pflegehinweis für Brillengestelle & Patienteninformation:
Bitte achten Sie darauf, die Brillenfassungen nicht mit aggressiven chemischen Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln in Kontakt zu bringen. Insbesondere sollten Aceton, Nitroverdünnung, Terpentinersatz, Waschbenzin, Essigessenz, Salmiaklösung und chlorhaltige Reinigungsmittel vermieden werden. Solche Substanzen können das Farbdesign der Brillenfassung, die biologischen Eigenschaften von Kunststofffassungen und die antiallergische Schutzbeschichtung von Metallfassungen angreifen.